
Der Ratgeber informiert über das Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
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Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
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§ 6 BhV regelt die Einzelheiten zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei Krankheit. Hier finden Sie weiter Informationen.
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