Gesundheitsreform - wann treten welche Änderungen in Kraft

 

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Die Gesundheitsreform* - wann treten welche Änderungen in Kraft

Pflicht zur Versicherung / Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung

- Versicherungspflicht in der GKV für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren
- Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
- Krankenkassenbeitrag für Selbständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich

Medizinische Versorgung
- Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
- Ausbau der Palliativversorgung
- Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
- Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen
- Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
- Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Betriebskostenzuschuss der Krankenkassen bei ambulanten Geburten im Geburtshaus
- Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
- Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
- Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
- Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen
- Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)

Integrierte Versorgung
- Förderung der flächendeckenden Integrierten Versorgung
- Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung

Arzneimittel
- Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
- Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
- Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
- Verbesserung des Schutzes der Arzneimitteldaten
- Anhebung des Apothekenrabatts auf 2,30 Euro
- Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
- Weitergabe von nicht benutzten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen)

Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie
- Entwicklung von Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
- Öffnung der Knappschaft
- Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich

Wahlmöglichkeiten für Versicherte
- Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung
- Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung

Seit 01. Juli 2007 in Kraft:

Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung
- stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind

Seit 01. Januar 2008 in Kraft:

Chroniker
- Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung

Am 01. Juli 2008 werden in Kraft treten:

Spitzenverband Bund der Krankenkassen
- Der Spitzenverband ersetzt die Krankenkassenspitzenverbände
- Gründung eines Medizinischen Dienstes auf Bundesebene durch den Spitzenverband

Gemeinsamer Bundesausschuss
- Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Straffung der Entscheidungsstrukturen


Am 01. November 2008 werden in Kraft treten:

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes

Am 01. Januar 2009 werden in Kraft treten:

Versicherungsschutz
- Pflicht zur Versicherung für alle
- Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung
- Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)
- Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif
- Öffnung der Seekrankenkasse
- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen
- Einführung des einheitlichen Beitragssatzes
- Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung

Wahlmöglichkeiten für Versicherte
- Wahltarife für den individuellen Krankengeldanspruch

Am 01. Januar 2011 in Kraft treten:

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bündelung des Beitragseinzugs

*Seit 01. April 2007 in Kraft:


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