Beihilfevorschriften des Bundes - BhV

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in

Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften-BhV) 

Stand 1.1.2005 .

§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung 

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit 

§ 9a Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen 

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt

§ 12 Eigenbehalte, Belastungsgrenzen 

§ 13 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen 

§ 14 Bemessung der Beihilfen 

§ 15 Begrenzung der Beihilfen

§ 16 Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten

§ 17 Verfahren

§ 18 Übergangs- und Schlußvorschriften 

Anlagen

Anlage 1:
Verzeichnis der Gutachter und Obergutachter für Psychotherapie

(Anlage 1 zu § Abs. 1 Nr. 1 BhV)

Anlage 2

Anlage 3

Tabelle "Beihilfefähige Höchstbeträge gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 3 der Beihilfevorschriften des Bundes"

Hinweise zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
(Stand: August 2005)

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Taschenbuch: Beihilfe in Bund und Ländern 

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