Beihilfe: ver.di kritisiert „Vorzeigeprojekt“ Beihilfeabrechnung
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Beihilfe: ver.di kritisiert „Vorzeigeprojekt“ Beihilfeabrechnung
Im Rahmen der Bundeswehrstrukturreform wurden und werden zivile Aufgaben der Wehrbereichsverwaltung auf andere Behörden der Bundesverwaltung übertragen. Hierzu gehört unter anderem die Bearbeitung der Beihilfeanträge von beihilfeberechtigten Bundeswehrangehörigen. Seit dem 1. Juli 2013 ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) für diese Aufgabe zuständig. Für die Beihilfebearbeitung ist zunächst Personal der Bundeswehr an das BVA abgeordnet, später soll es zum anderen Ressort versetzt werden. Wie sich jetzt zeigt, entwickelt sich das Projekt zunehmend problematisch.
Die Aufgabenverlagerung habe bereits lange im Voraus dazu geführt, dass sich viele Beschäftigte auf andere freie Dienstposten in der Bundeswehr erfolgreich „weg“ beworben hätten, so die ver.di-Frakion im Hauptpersonalrat des
Bundesverteidigungsministeriums (HPR BMVg). Für das verbliebene Personal habe dies eine noch höhere Belastung zur Folge als vorher, als auch schon Personalknappheit herrschte. Im aktuellen Newsletter der ver.di-Fraktion im HPR BMVg heißt es dazu: „Als Ergebnis dieser personellen Fehlplanung können Beihilfeanträge erst nach monatelanger Wartezeit zur Berechnung und Auszahlung gebracht werden. Das bedeutet auch, dass Bundeswehrangehörige auf den Kosten ihrer Arzt- u. Heilmittelrechnungen sitzen bleiben. Uns ist bekannt geworden, dass es bereits Fälle in den unteren Besoldungs- und Gehaltsgruppen sowie bei Pensionärinnen und Pensionären gibt, die dadurch in finanzielle Schieflage geraten sind. Es mussten und müssen Kredite aufgenommen werden, um den Verbindlichkeiten nachzukommen. Für ver.di ist dies ein unhaltbarer Zustand! Wir fragen uns, wo bleibt hier die Fürsorgepflicht des Dienstherrn Bundeswehr?“ Inzwischen sei ein Rückstand von mehr als 60.000 Anträgen aufgelaufen, der nun durch weitere abgeordnete Bundeswehrangehörige sowie Mehrarbeit abgearbeitet werden solle. ver.di kritisiert, dass die Detailvereinbarung Personal zwischen BMVg, Bundesinnenministerium (BMI) und Bundesfinanzministerium (BMF) am 5. Juni 2013 trotz Ablehnung des HPR beim BMVg unterzeichnet wurde.
Die Vorgeschichte zu dieser Entwicklung beginnt am 2. November 2012. Damals unterzeichneten die Staatssekretäre des BMVg, des BMI und des BMF eine Rahmenvereinbarung zur Aufgaben- und Personalübertragung. Am 8. November 2012 wies der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits darauf hin, dass die Aufgabenverlagerung zu Mehraufwendungen für IT-Investitionen und -unterhaltung führen würde und zudem eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung fehle.
Weitere Informationen unter: www.bund-laender.verdi.de/fachgruppen/bundeswehr/hauptpersonalrat
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 09/2013
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