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  Publikationen zur Beihilfe:  

Ratgeber "Die Beihilfe" für nur 7,50 Euro I OnlineService mit Informationen zur Beihilfe des Bundes und der Länder

  Vorschriften in Bund und Ländern: 

Bund Beihilfevorschriften des Bundes I

Länder Baden-Württemberg I Bayern I Berlin I Brandenburg I Bremen I Hamburg I Hessen I Mecklenburg-Vorpommern I Niedersachsen I Nordrhein-Westfalen I Rheinland-Pfalz I Saarland I Sachsen I Sachsen-Anhalt I Schleswig-Holstein I Thüringen I

Link-Tipps:   www.die-beihilfe.de

I www.beihilferecht.de I  www.beihilfe-online.de I www.gesundheitvonabisz.de I www.klinikverzeichnis-online.de I


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Der Ratgeber informiert über das Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Der Ratgeber orientiert sich an den Vorschriften des Bundes, schließlich gelten die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) auch in den meisten Ländern. Vom Bund abweichende Landesregelungen, werden erläutert. Die Beihilfevorschriften des Bundes sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie für nur 7,50 Euro hier bestellen.  

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Link-TIPP zur Beihilfe:www.beihilfe-online.de

Link-TIPP zu Geld: www.einkaufsvorteile.de I und zu Gesundheit: www.heilkurorte.de I

Link-TIPPS zu Urlaub, Gastgeber und Erholung: www.urlaub-gastgeber.dewww.hotelverzeichnis-online.de I www.urlaubsverzeichnis-online.de I


Die Beihilfe
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