Beihilfe in Brandenburg

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Beihilferegelungen in den Ländern: Brandenburg

 

Auf dieser Seite informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zur Beihilfe in Brandenburg

Rechtsgrundlage:
Anwendung der Bundesbeihilfeverordnung nach Maßgabe von § 62 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG)

Aktuelles

Brandenburg hat die beihilferechtliche Grundlage im Beamtengesetz (§ 62) letztmals zum 06.06.2019 geändert. Im Übrigen verweist das Land Brandenburg bei der Beihilfe auf die jeweils geltenden Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung (siehe Seite 224 ff.).

Antragsgrenzen & Fristen

Vgl. Bund (Seite 53 f.)

Beihilfebemessungssätze

Vgl. Bund (Seite 50 ff.)

Berücksichtigungsfähige Personen

Vgl. Bund (Seite 43)

Eigenbehalte (bzw. Belastungsgrenzen, Kostendämpfungspauschalen, Zuzahlungen)

Vgl. Bund (Seite 64 f.)

Geburt

Vgl. Bund (Seite 102)

Pflege - Ambulant - Stationär

vgl. Bund (Seite 104 f.)

Rehabilitation bzw. Anschlussheilbehandlung & Suchtbehandlung

Vgl. Bund (Seiten 125 ff.)

Todesfälle

Vgl. Bund (Seite 104)

Wahlleistungen

Abweichend von den Beihilfevorschriften des Bundes sind Aufwendungen für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettzimmer) bei stationärer Behandlung nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für am 01.01.1999 vorhandene Schwerbehinderte, solange die Schwerbehinderung andauert.

Zum Schluss …

Möglichkeit der Pauschalen Beihilfegewährung

Mit dem Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe vom 5. Juni 2019 hat der Landtag die Möglichkeit der pauschalen Beihilfegewährung ab dem 1. 1. 2020 geschaffen.


 

Weitere Dokumente, Merkblätter und Hinweise zur Beihilfe im Land Brandenburg

Brandenburg hat die beihilferechtliche Grundlage im Beamtengesetz (§ 62) letztmals zum 01.01.2014 geändert. Im Übrigen verweist das Land Brandenburg bei der Beihilfe auf die jeweils geltenden Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung (E siehe Seite 247 ff.).

Hier geht es zur Beihilfeverordnung des Landes Brandenburg
https://zbb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.269292.de

Sonstige Informationen rund um die Beihilfe in Brandenburg

https://zbb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.269235.de

Umfangreiches Stichwortverzeichnis vom Land Brandenburg zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in der Fassung der Achten Änderungsverordnung vom 24. Juli 2018 (BGBl. I Nr. 28 S. 1232)>>>zum Download "Stichworte und Begriffe zur Beihilfe"

Pauschale Beihilfe

Broschüre des DGB Bezirks Berlin-Brandenburg zur >>>Pauschalen Beihilfe


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Rund um die Beihilfe in Bund und Ländern:
Beihilfevorschriften www.beihilfevorschriften.de
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BH-2019 UT 20200616

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