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Beihilfeverordnung von Brandenburg
Das Land Brandenburg hat noch keine eigene Beihilfeverordnung erlassen. Brandenburg verweist - wie einige andere Länder auch - auf die geltenden Vorschriften zur Beihilfe des Bundes. Somit gilt in Brandenburg die aktuelle Fassung der Bundesbeihilfeverordnung, die Sie ebenfalls in diesem Internetangebot finden:
www.die-beihilfe.de/bund_beihilfeverordnung_uebersicht
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Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also fadt 30 Jahre - die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und zur Beihilfe in Bund und Ländern). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilfe in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung |