Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV): § 1 Regelungsgegenstand

 

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Beihilfeverordnung des Bundes:

§ 1 Regelungsgegenstand

Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Gewährung von Beihilfe nach § 80 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes.


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