Aktuelles zur Gesundheit, Pflege und Beihilfe: Die wichtigsten Änderungen im Beihilferecht von Hamhburg ab 1. Mai 2004

 

 

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Aktuelles zur Gesundheit, Pflege und Beihilfe:

Die wichtigsten Änderungen im Beihilferecht von Hamburg ab 1. Mai 2004

Die vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossenen Änderungen zur Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) wurden am 5. März 2004 verkündet und treten überwiegend zum 1. Mai 2004 in Kraft.

- Antragsfrist

Die Antragsfrist (Ausschlussfrist der Rechnungen) wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert.

- Mindestantragsgrenze

Die Mindestantragsgrenze wurde von 100 auf 200 Euro erhöht. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten den Betrag von 200 Euro nicht, übersteigen aber 15 Euro, kann wie bisher eine Beihilfe gewährt werden.

Änderungen des Sozialgesetzbuches (Gesundheitsreform)

Zum 1. Januar 2004 wurden auf Grund von bestehenden Verweisen in der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) auf das Sozialgesetzbuch Änderungen wirksam.

- Eigenanteile für Arznei- und Verbandmittel

Der Eigenanteil für Arznei- und Verbandmittel, die nach dem 31.12.2003 gekauft wur-den, beträgt jetzt 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels. Es wird bei einem Abgabepreis von

- 5 bis 50 Euro ein Eigenanteil von 5 Euro,

- 50 bis 100 Euro ein Eigenanteil von 10% und

- über 100 Euro ein Eigenanteil von 10 Euro

abgezogen.


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