Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein: § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und tritt mit Ablauf von fünf Jahren außer Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Beihilfeverordnung vom 21. September 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 372, ber. S. 404) außer Kraft.


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