Vorteile für Beamte und den Öffentlichen Dienst: Auch mit Angeboten von Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst (Geldanlage, Kredite, Baufinanzierung, Sparen, Vorsorgen, Versichern): Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern |
Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein:
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und tritt mit Ablauf von fünf Jahren außer Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Beihilfeverordnung vom 21. September 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 372, ber. S. 404) außer Kraft.
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung -Private Krankenversicherungen - Tarifvergleich - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
Rund um die Beihilfe in Bund und Ländern: |