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Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein
Stand: 01.04.2009
Inhaltsverzeichnis:
Abschnitt I
Grundsatz
Abschnitt II
Persönlicher Geltungsbereich
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
Abschnitt III
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt IV
Beihilfefähige Aufwendungen
§ 8 Grundsatz der Beihilfefähigkeit
§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit
§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung
§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur
§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 13 Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen
§ 14 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
§ 15 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
Abschnitt V
Eigenbeteiligung und Schlussbestimmungen
§ 17 Durchführungsbestimmungen, Ausnahmen
§ 20 Änderung der Elternzeitverordnung
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2 BBhV): Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Anlage 2 (zu §§ 18 bis 21 der BBhV): Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 der BBhV): Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
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Rund um die Beihilfe in Bund und Ländern: |