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Beihilfenverordnung in Nordrhein-Westfalen
Stand: 05.11.2009
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen
§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 4 a Psychotherapeutische Leistungen
§ 4 b Psychosomatische Grundversorgung
§ 4 c Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
§ 5b Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
§ 5d Zusätzliche Betreuungsleistungen bei häuslicher und vollstationärer Pflege
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen
§ 6a Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind-Kuren
§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen
§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung im Ausland
§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen
§ 12a Kostendämpfungspauschale
§ 14 Gewährung von Beihilfen an Hinterbliebene und andere Personen in Todesfällen
§ 17 Personenbezogene Bezeichnungen
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlage 1 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 2 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 7 BVO)
Anlage 3 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 10 Satz 11)
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