Heilfürsorge

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Heilfürsorge

Heilfürsorge ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht. Die Heilfürsorge ist Teil der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber den Beamten im Krankheitsfall. In der Regel wird die Heilfürsorge den Beamtinnen und Beamten gewährt, die während der Dienstausübung besonderen Gefahren ausgesetzt sind, beispielsweise in der
Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr.

In der Regel übernimmt die Heilfürsorge alle erstattungsfähigen Krankheitskosten.

Für Familienmitglieder des Beamten, dem Heilfürsorge zusteht, besteht Anspruch auf Beihilfe, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind. Hier müssen bestimmte Beihilfevorschriften beachtet werden.

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Taschenbuch: Beihilfe in Bund und Ländern 

Das beliebte Buch informiert über die Beihilfe in Bund und Ländern. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Urheber und Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Es werden die Bundesvorschriften kommentiert. Wichtige Abweichungen der 16 Länder sind in einem Kapitel "Aus den Ländern" zusammengefasst. Die meisten Länder orientieren sich an den Regelungen der  Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Als besonderen Service finden Sie ein Verzeichnis von ausgewählten Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können.

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