Beihilfe in Bund und Ländern

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Beihilfe in Bund und Ländern

Liebe Leserinnen und Leser,

mit den Ratgebern für den öffentlichen Dienst sind wir stets bestrebt, komplizierte Sachverhalte verständlich zu erläutern. Ich hoffe, es ist uns auch bei dieser Neuauflage des Ratgebers „Beihilfe in Bund und Ländern” wieder gelungen. Beispiele und praktische Tipps sollen helfen, das Beihilferecht transparent darzustellen. Der Ratgeber kann aber nicht Einzelfälle behandeln und schon gar nicht individuelle Fragen klären.

In Deutschland besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Beihilfe bzw. Freie Heilfürsorge. Sie sind in der Regel privat krankenversichert. Neu ist seit 01.08.2018 das sogenannte „Hamburger Modell” mit der Pauschalen Beihilfe. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit einer pauschalen Beihilfegewährung - einer Art Arbeitgeberzuschuss – zu ergänzen. Dieses Modell haben inzwischen vier weitere Länder übernommen. Im Kapitel „Beihilferegelungen in den Ländern” informieren wir über das jeweilige Landesrecht.

Die Krankenversicherer DBV/AXA, Debeka, HUK-COBURG, NÜRNBERGER und SIGNAL IDUNA verfügen über umfassende Kompetenz und bieten schon seit Jahrzehnten vorteilhafte Angebote und preisgünstige Tarife beim Gesundheitsschutz. Mehr Infos unter www.selbsthilfeeinrichtungen.de.

In diesem Ratgeber wird die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit ihrem aktuellen Stand dokumentiert. Manche Beihilfevorschriften ändern sich schon kurz nach dem Redaktionsschluss. Damit unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden bleiben können, haben wir ein umfassendes Informationsangebot auf dieser Website (die-beihilfe.de) eingerichtet. Dort halten wir auch weitere Downloads bereit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf den Seiten.

Es gibt zwar in den meisten Ländern eigenständige Beihilfeverordnungen, dennoch orientieren sich die meisten materiellen Regelungen an den Bundesvorschriften. Vom Bund abweichende Regelungen erläutern wir im Kapitel „Beihilfeleistungen in den Ländern“, das wir auch bei dieser Jahresausgabe wieder erheblich ausgebaut haben. Deshalb nützt der Ratgeber allen Beihilfeberechtigten.

Unser besonderer Dank gilt den Herren Thilo Hommel und Matthias Warnking, die auch die Neuauflage dieses Ratgebers wieder grundlegend überarbeitet und ihr Fachwissen zur Beihilfe eingebracht haben.

Trotz aller Sorgfalt, um die wir uns bemüht haben, sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Sollten Sie Mängel entdecken oder aber Änderungen bzw. Ergänzungen vorzuschlagen haben, freuen wir uns über Ihre Anregungen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Redaktion

Hier der Überblick des gesamten Ratgebers

01. Einleitung

02. Gesetzliche Krankenversicherung

03. Gesetzliche Pflegeversicherung

04. Private Krankenversicherung

05. Beihilferecht des Bundes

06. Rehabilitation und Kurorte

07. Beihilfeleistungen in den Ländern

Die Bundesbeihilfeverordnung 


Red 20210329 / BH-2019 UT 20200610

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