Bremische Beihilfeverordnung

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Bremische Beihilfeverordnung

Stand: 29.07.2011

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

§ 1a Beihilfeberechtigte Personen

§ 2 Beihilfefälle

§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen

§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 4a Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 4b Beihilfefähige Aufwendungen bei Versorgung in Hospizen

§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsaufenthalten

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkuren

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei zahnärztlichen Leistungen

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen

§ 8a Beihilfefähige Aufwendungen der Empfängnisregelung, bei Schwangerschaftsabbruch und bei Sterilisation

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

§ 11 Beihilfe beim Tode des Beihilfeberechtigten

§ 12 Bemessung der Beihilfe

§ 12a Eigenbehalt

§ 12b Begrenzung der Beihilfen

§ 13 Verfahren und Datenschutz

§ 14 Verwaltungsvorschriften und Durchführungsbestimmungen

§ 15 In-Kraft-Treten

Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 BremBVO)

Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und § 7 BremBVO)

Anlage 3 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 9 BremBVO)


Vorteile für den öffentlichen Dienst

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Rund um die Beihilfe in Bund und Ländern:
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nlage 3.

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