Heilfürsorge

UNSER TIPP für Ihre Gesundheit: Sanatorim Dr. Holler mit dem ganzheitlichen Ansatz...

"Weil wir den Menschen ganzheitlich sehen, behandeln wir ihn auch so", nach diesem Leitmotto erfolgt die Behandlung und Betreuung im Sanatorium Dr. Holler.
Das kompetente Ärzte-Team und die bestens geschulten, langjährig tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nehmen sich im Sanatorium Dr. Holler viel Zeit, um auf die persönlichen Wünsche der Gäste einzugehen. Für jeden Gast wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der, je nach Indikation, modernste Schulmedizin, homöopathische oder naturheilkundliche Behandlungsverfahren, beinhaltet.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.sanatorium-holler.de

 

Heilfürsorge

Heilfürsorge ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht. Die Heilfürsorge ist Teil der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber den Beamten im Krankheitsfall. In der Regel wird die Heilfürsorge den Beamtinnen und Beamten gewährt, die während der Dienstausübung besonderen Gefahren ausgesetzt sind, beispielsweise in der
Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr.

In der Regel übernimmt die Heilfürsorge alle erstattungsfähigen Krankheitskosten.

Für Familienmitglieder des Beamten, dem Heilfürsorge zusteht, besteht Anspruch auf Beihilfe, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind. Hier müssen bestimmte Beihilfevorschriften beachtet werden.

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Der Ratgeber informiert über das Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Der Ratgeber orientiert sich an den Vorschriften des Bundes, schließlich gelten die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) auch in den meisten Ländern. Vom Bund abweichende Landesregelungen, werden erläutert. Die Beihilfevorschriften des Bundes sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie für nur 7,50 Euro hier bestellen.  

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Link-TIPP zur Beihilfe:www.beihilfe-online.de

Link-TIPP zu Geld: www.einkaufsvorteile.de I und zu Gesundheit: www.heilkurorte.de I

Link-TIPPS zu Urlaub, Gastgeber und Erholung: www.urlaub-gastgeber.dewww.hotelverzeichnis-online.de I www.urlaubsverzeichnis-online.de I



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Die Beihilfe
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