Beihilfeleistungen: nach dem Tode

UNSER TIPP für Ihre Gesundheit: Sanatorim Dr. Holler mit dem ganzheitlichen Ansatz...

"Weil wir den Menschen ganzheitlich sehen, behandeln wir ihn auch so", nach diesem Leitmotto erfolgt die Behandlung und Betreuung im Sanatorium Dr. Holler.
Das kompetente Ärzte-Team und die bestens geschulten, langjährig tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nehmen sich im Sanatorium Dr. Holler viel Zeit, um auf die persönlichen Wünsche der Gäste einzugehen. Für jeden Gast wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der, je nach Indikation, modernste Schulmedizin, homöopathische oder naturheilkundliche Behandlungsverfahren, beinhaltet.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.sanatorium-holler.de

 

Beihilfeleistungen: nach dem Tode
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Beihilfefähige Aufwendungen nach dem Tode (§ 16 BhV)

Andere als die in § 16 Absatz 1 BhV genannten natürlichen Personen sowie juristische Personen erhalten die Beihilfe, soweit sie die von dritter Seite in Rechnung gestellten Aufwendungen bezahlt haben und die Originalbelege vorlegen. Sind diese Personen Erben des Beihilfeberechtigten, erhalten sie eine Beihilfe auch zu Aufwendungen des Erblassers, die von diesem bezahlt worden sind.

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Der Ratgeber informiert über das Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Der Ratgeber orientiert sich an den Vorschriften des Bundes, schließlich gelten die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) auch in den meisten Ländern. Vom Bund abweichende Landesregelungen, werden erläutert. Die Beihilfevorschriften des Bundes sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie für nur 7,50 Euro hier bestellen.  

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