Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz: § 11 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und heilpraktische Leistungen

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zur Übersicht der Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz:

§ 11 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und heilpraktische Leistungen

(1) Aus Anlass einer Krankheit sind beihilfefähig die Aufwendungen für
1. ärztliche Leistungen,
2. zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen nach den §§ 12 bis 16,
3. heilpraktische Leistungen nach § 8 Abs. 3 Satz 4 und
4. ambulante psychotherapeutische Leistungen mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren nach den Abschnitten B und G des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte nach den §§ 17 bis 20.
Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Begutachtungen, die weder im Rahmen einer Behandlung noch bei der Durchführung dieser Verordnung erbracht werden.
(2) Aufwendungen für
1. ärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Dienstunfähigkeit und Dienstfähigkeit der beihilfeberechtigten Personen sowie
2. Heil- und Kostenpläne bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung, mit Ausnahme der nach § 2 Abs. 3 GOZ sowie nach Abschnitt A Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte erstellten Heil- und Kostenpläne,
sind beihilfefähig.
(3) Legasthenie ist keine Erkrankung im Sinne dieser Verordnung.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und die Beihilfe (Bund / Länder). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern sowie Beihilfe in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

 

mehr zu: Beihilfenverordnung
Home | www.die-beihilfe.de | Datenschutz | Impressum   © 2024